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Samstag, 2024-04-27

„Helal bzw. Halal" umschreibt die arabische Terminologie für „Erlaubtes/ Zulässiges".

  •         Die Aufzucht und Haltung der Tiere muss nach Bio-Norm bzw. artgerecht sein.
  •         Die Halal-Schlachtung darf nur durch authorisierte muslimische Schächter durchgeführt werden.
  •         Die Schlachtung sollte nur in geprüften, authorisierten und überwachten Kleinstbetrieben in denen 
        weder Schweine geschlachtet noch Produkte vom Schwein verarbeitet werden.
  •         Die örtliche Überwachung erfolgt durch authorisierte Halal-Prüfer und Veterinäre.
Besondere Relevanz hat die „Helal-Schlachtung" im Zusammenhang mit Fleisch als Lebensmittel. Wir verkaufen ausschließliche „Helal"-Ware. Um das Einhalten aller Voraussetzungen dieser Richtlinie überprüfen zu können, vertrauen wir hierbei auf anerkannte Zertifikate von allen unseren Lieferanten, welche wir auch regelmäßig selber besuchen und begutachten.

Vielmehr interpretieren und verbinden wir mit dem „Helal"-Begriff die Voraussetzung ehrlicher Arbeit. Dies spiegelt sich in der Wertschätzung und dem Umgang mit unseren Kunden, unseren Mitarbeiter und unseren Produkte wider.